Business und Familie vereinen – Väter in Elternzeit
von Christiane Toedt
Lange Zeit hieß es: Karriere oder Familie. Ob man beides kombinieren könne, stand dabei nicht zur Debatte. Schon gar nicht für Männer. Doch langsam und stetig wandelt sich dieser veraltete Ansatz. Im Zusammenhang mit der immer wichtiger werdenden Work-Life-Balance kommt nun die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch für Väter.
In so manchem Unternehmen stößt die Thematik „Väter in Elternzeit“ immer noch auf Unbehagen. Doch viele andere Unternehmen fördern die Möglichkeit, Karriere und Privatleben zu kombinieren. Der Spagat zwischen Business- und Vaterrolle ist heute kein Ding der Unmöglichkeit mehr. Mit der richtigen Organisation gilt das auch für Unternehmen. Wie das geht und was alles beachtet werden muss, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wann gehen Väter in Elternzeit?
Bei den Erwerbstätigen, besonders unbefristet beschäftigt oder in einem großen Unternehmen, nehmen die meisten Väter mittlerweile in irgendeiner Weise Anspruch auf die Zeit mit der Familie. Auch der Beruf und das Einkommen der Partnerin spielen eine Rolle. Je besser diese auf dem Arbeitsmarkt positioniert ist und dementsprechend verdient, umso eher nimmt der Partner Elternzeit.
Insgesamt können pro Elternteil bis zu drei Jahren Elternzeit beantragt werden. Diese Lebensphase für sich und die Familie zu nutzen, ist ein Anspruch des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin gegenüber den Arbeitgeber:innen. Da Väter und Mütter während dieser Zeit nicht arbeiten, fällt den Unternehmen eine Arbeitskraft weg – manchmal in Vollzeit. Eltern können jedoch auch während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, mit maximal 32 Wochenstunden pro Elternteil. In beiden Fällen muss die Abwesenheit des Mitarbeiters mit einer guten Organisation aufgefangen werden.
Aber: Eltern können ihrer Arbeit nur unter bestimmten Voraussetzungen mit einer verringerten Stundenzahl nachgehen. Dazu gehören folgende Regeln:
- der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin arbeitet schon länger als sechs Monate ohne Unterbrechung beim Unternehmen
- das Unternehmen beschäftigt mehr als 15 Arbeitnehmer:innen (exklusive Auszubildende)
- das Elternteil beantragt mindestens zwei Monate in Teilzeit, davon mindestens 15 und maximal 32 Stunden pro Woche
- es gibt keine betrieblichen Gründe, die der Teilzeit widersprechen
Falls die Arbeit zuvor in Teilzeit mit maximal 32 Stunden pro Woche ausgeübt wurde, dann kann sie während der Elternzeit fortbestehen. Auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin können Väter in Elternzeit in Teilzeit arbeiten, wenn der Antrag fristgerecht gestellt wurde.
Wie sehen die Rahmenbedingungen einer Elternzeit aus?
Mütter und Väter können zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres eines jeden Kindes in Elternzeit gehen – ohne die Arbeitgeber:innen im Vorhinein um Zustimmung zu bitten. Dies ist gesetzlich festgelegt.
Die Zeit für Familie und Kind kann zeitlich in insgesamt drei Abschnitte aufgeteilt werden. Auch eine Verteilung auf mehr als drei Zeitabschnitte in Absprache mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin ist möglich. Unternehmen haben jedoch das Recht, die Nachfrage nach Elternzeit im dritten Abschnitt aus betrieblichen Gründen auszuschlagen, wenn sie ausschließlich zwischen dem dritten und dem neunten Geburtstag des Kindes liegt.
Folgende Regeln müssen darüber hinaus beachtet werden:
- das Arbeitsverhältnis ruht nur und wird nicht aufgehoben
- die Arbeitsbeziehung bleibt während der gesamten Elternzeit bestehen
- bei Rückkehr besteht ein Anspruch auf den gleichen Arbeitszeitumfang
- es gilt der Arbeitsvertrag, der vor der Elternzeit aufgesetzt wurde
- während der gesamten Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer:innen nach ihrer Rückkehr Anspruch auf eine Stelle, die gleichwertig zum alten Arbeitsplatz ist. Während der Elternzeit als Vater kann nur in absoluten Ausnahmefällen gekündigt werden. Auch der Resturlaub bleibt erhalten. Kündigungen zum Ende der Elternzeit müssen mindestens drei Monate vorher schriftlich ausgesprochen werden.
Wie wird eine Elternzeit organisiert?
Laut Gesetz müssen die Arbeitgeber:innen bei einer anstehenden Elternzeit bis zu sieben Wochen vor Antritt schriftlich informiert werden, wenn die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes genommen werden möchte. Für eine Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres, beträgt die Frist 13 Wochen vor Starttermin.
Beantragt werden kann die Elternzeit sogar noch, wenn der Nachwuchs bereits auf der Welt ist. Dann kann auch das Elterngeld vom Staat beantragt werden. Bis dahin kann jeder Vater im Detail planen, in welchem Maße die Vaterschaft im Rahmen einer beruflichen Pause gestaltet werden soll. Im Anschluss wird schriftlich mit dem Unternehmen vereinbart, wann die Elternzeit angetreten wird und über welchen Zeitraum sie sich erstreckt.
Was kann das Unternehmen tun, um Väter in Elternzeit zu unterstützen?
Ein Unternehmen kann die Inanspruchnahme von Elternzeit durch männliche Mitarbeiter fördern, letztendlich spielt aber auch das private Umfeld eine Rolle. Unternehmen, die in die langfristige Zusammenarbeit mit ihren Mitarbeiter:innen investieren, können Elternzeitmodelle jedoch auf verschiedene Arten fördern.
Darauf können Unternehmen achten:
- Individuelle Arbeitszeitgestaltung
- Transparente Kommunikation
- Einfachheit der Beantragung
Um eine langfristig fruchtbare Zusammenarbeit zu stärken, ist es wichtig, den Arbeitnehmenden ein Leben zu ermöglichen, in dem Beruf und Privatleben Hand in Hand gehen. Das fördert die Gesundheit, die Motivation und das Leistungsvermögen der Mitarbeiter:innen und bindet sie an das Unternehmen. Um das realisieren zu können, überlegen Väter, Führungskraft und Kolleg:innen gemeinsam im Vorfeld, wie die Elternzeit am sinnvollsten durchgeführt werden kann – im Sinne des Unternehmens und des Arbeitnehmers.
Dafür können beispielsweise Elternzeit, Teilzeit und die Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten, gezielt miteinander kombiniert werden. Flexible Arbeitszeiten – wo möglich – und die Option im Home Office zu arbeiten, sind zwei Wege, den Arbeitsumfang nicht komplett zu reduzieren. Auch eine Arbeit in Teilzeit bietet sich an, um die Arbeitskraft nicht ganz entbehren zu müssen.
Eine transparente Kommunikation für die Belange der Belegschaft ist wichtig, um die Arbeitsbeziehung zu stärken. Offenheit gegenüber familiären Themen gehört dazu. Unternehmen raten wir, den Arbeitnehmenden hier mit Verständnis zu begegnen.
Darüber hinaus machen einfach zugängliche Arbeitsschritte den Vorbereitungsprozess einfacher. Unternehmen können ihre Mitarbeiter:innen zum Beispiel über das Intranet und Informationsveranstaltungen über rechtlichen Möglichkeiten der Elternzeit informieren und die dafür notwendigen Anträge und Formulare bereitstellen. So können sich Kolleg:innen auch über ihre Erfahrungen austauschen.
Wie sich Unternehmen vorbereiten können
Langfristig planen und mit dem Ausfall der Belegschaft rechnen, ist bei der Vorbereitung das A und O. Das gilt auch, wenn Väter in Elternzeit gehen. Strategische Aufgaben können an Kolleg:innen übergeben werden und es kann nach Ersatz gesucht werden, um den Arbeitsausfall abzufangen. Je offener Sie Themen wie Vaterschaftsurlaub begegnen, desto früher und vertrauensvoller werden Ihre Mitarbeiter:innen Sie in die Planung involvieren. Das verschafft dem Unternehmen Zeit, im Fall der Fälle umzuorganisieren.
Ist der Einzelne unentbehrlich, kann über Teilzeit nachgedacht werden. Oftmals ist es die Erreichbarkeit, die den Übergang in die Elternzeit einfacher macht. Besonders, wenn Führungskräfte in Elternzeit gehen wollen, muss arbeitsorganisatorisch gut vorbereitet werden. Wichtige Arbeitsprojekte können mit einer langfristigen Planung außerdem rechtzeitig abgeschlossen bzw. übergeben werden.
Mitarbeiter:innen finden, denen Beruf und Karriere wichtig sind – trotz Elternzeit
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