Zeitwertkonto: Sparbuch für die berufliche Auszeit

Lächelnde Frau mit Brille vor dem Computer

von Christina Pichlmaier

Das Gehalt allein kann viele Jobsuchende nicht mehr unbedingt von einer Arbeitsstelle oder einem Unternehmen überzeugen. Ausschlaggebend sind mittlerweile Angebote, die darüber hinaus gehen und ihnen einen gewissen Mehrwert bieten. Ein Beispiel dafür ist das sogenannte Zeitwertkonto.

Arbeitnehmende bekommen mit einem solchen Wertguthaben die Möglichkeit, in verschiedenen Lebenslagen autonomer mit ihrer Zeit umzugehen. Und zwar ohne sich sofort Gedanken über verbleibenden Urlaubsanspruch, Lohnausfall oder Jobverlust machen zu müssen.

Umgekehrt profitieren auch Arbeitgebende von der Einrichtung von Zeitwertkonten: Nachhaltige Mitarbeiterbindung, vorteilhaftes Employer Branding, höhere Motivation in der Belegschaft und verbesserte Gesundheit der Mitarbeitenden sind nur einige der positiven Effekte, die eine solche Zusatzleistung begünstigen kann.

Monster gibt Ihnen im folgenden Artikel einen Einblick in das Konzept Wertguthaben. Sie erfahren, welche Eckdaten Sie aus gesetzlicher Sicht berücksichtigen müssen, sowie welche Vor- und Nachteile Zeitwertkonten mit sich bringen.

Was ist ein Zeitwertkonto?

Zeitwertkonten – offiziell Wertguthaben genannt – sind separate Guthabenkonten, die vom Arbeitgebenden geführt werden, in denen unbefristet tätige Arbeitnehmende im Laufe ihres Berufslebens Arbeitsentgelt ansparen. Das angesammelte Guthaben kann für Auszeiten – also Freistellungen von der Arbeit – genutzt werden, beispielsweise qualifizierende Fort- und Weiterbildungen, ein Fernstudium sowie Sabbaticals, aber auch für Elternzeit, die Pflege von Angehörigen und den frühzeitigen Eintritt in die Rente ohne Abschläge. Während der Ansparphase sind weder Steuern noch Sozialabgaben fällig. Diese müssen erst dann gezahlt werden, wenn das Guthaben verwendet wird.

Gesetzliche Rahmenbedingungen für Zeitwertkonten

Explizite Gesetzesvorgaben für Wertguthaben traten im Januar 2009 in Kraft. Seitdem gilt das umgangssprachlich als Flexi II bezeichnete Gesetz. Offiziell trägt es den sperrigen Titel „Gesetz zu Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze.“ Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.

  • Wertguthabenvereinbarung:
    Arbeitgebende und Arbeitnehmende müssen schriftlich vereinbaren, ein Wertguthaben zu führen. Dabei darf es nicht darum gehen, flexible Tages- oder Wochenarbeitszeiten zu gestalten, sondern es für „Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung“ bereitzuhalten (§7b SGB IV). Die Vereinbarung enthält auch Informationen darüber, wie das Guthaben angelegt wird, ob der Arbeitgebende Zuschüsse zahlt und wem die Erträge daraus zustehen. Arbeitgebende müssen jedoch garantieren, bei der Nutzung des Guthabens mindestens die angesparten Beiträge inklusive des Sozialversicherungsanteils des Arbeitgebenden auszuzahlen. Um dies zu gewährleisten, darf der Arbeitgebende maximal zwanzig Prozent des eingezahlten Guthabens in Aktien oder Aktienfonds anlegen.
  • Insolvenzschutz:
    Der Arbeitgebende muss das Wertguthaben der Arbeitnehmenden gesondert und vor Insolvenz geschützt verwalten (§7e SGB IV).
  • Verwendung:
    Das Guthaben von Zeitwertkonten können Arbeitnehmende für verschiedene Freistellungszwecke nutzen. Der Gesetzgeber bezieht sich dabei primär auf Elternzeit, Pflege von Angehörigen, abschlagsfreie Freistellung vor der Regelaltersgrenze, Sabbaticals sowie Qualifizierungsmaßnahmen (§7c SGB IV).
  • Übertragung:
    Beim Jobwechsel kann das Zeitwertkonto von einem auf den anderen Arbeitgebenden ohne Versteuerung oder Zahlung von Sozialbeiträgen übertragen werden. Mit der neuen Arbeitsstelle ist erneut eine schriftliche Vereinbarung erforderlich. Stimmt der neue Arbeitgebende nicht zu oder gibt es keinen, kann das Guthaben auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übertragen werden. Hierfür muss allerdings ein Mindestguthaben von 19.740/18.900 Euro (alte/neue Bundesländer) vorhanden sein. Eine erneute Übertragung von der DRV auf einen Arbeitgebenden ist nicht möglich (§7f SGB IV).
    Liegt das Guthaben bei der DRV, können es Arbeitnehmende wie beim Arbeitgebenden sowie als Finanzierung des Vorruhestands verwenden. Vorhandenes Guthaben beim offiziellen Rentenbeginn wird in Entgeltpunkte umgerechnet – der gesetzliche Rentenbezug erhöht sich entsprechend.
  • Sozialbeiträge, Steuer, Zinsen:
    Diese werden dann fällig, wenn das Wertguthaben verwendet wird. Die Höhe an Steuern und Sozialbeiträgen entspricht denen des normalen Arbeitsentgelts, also als wäre das Guthaben regulär beitragspflichtig gewesen (§34 EstG und §23 SGB IV).
  • Wertmitteilung:
    Einmal pro Jahr muss der Arbeitgebende Beschäftigte schriftlich über den Stand ihrer Zeitwertkonten informieren (§7d SGB IV).

Vor- und Nachteile des Zeitwertkontos

Ein Zeitwertkonto fungiert als eine Art Ersatz für das reguläre Einkommen für alle möglichen Lebenslagen. Als solches ist es also primär ein Werkzeug für Arbeitnehmende. Sie können damit ungeplante sowie planbare Ereignisse finanziell abfedern. Aber auch Arbeitgebende können von der Einführung des Wertguthabens profitieren. Allerdings bestehen für beide Parteien auch Einschränkungen. Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die Vor- und Nachteile von Zeitwertkonten.

Vorteile von Zeitwertkonten

Arbeitnehmende:

  • Längere Bildungsurlaube
  • Elternzeit ausbauen
  • Zeit für unvorhergesehene Ereignisse
  • Finanzierung von Sabbaticals
  • Vorziehen des Renteneintritts

Arbeitgebende:

Nachteile von Zeitwertkonten

Arbeitnehmende:

  • Finanziell nicht für alle Erwerbstätigen machbar
  • Nur mit Zustimmung des Arbeitgebenden möglich
  • Aufwändige Übertragung beim Jobwechsel oder Jobverlust
  • Keine garantierte Wertsteigerung

Arbeitgebende:

  • Umfassende Beratung notwendig
  • Verwaltungsaufwand
  • Kosten für Kontenführung

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