Ein Mittel, um wirtschaftlich schwierige Zeiten zu überbrücken: Was bedeutet Kurzarbeit?
von Susanne Schweitzer
Wirtschaftlich herausfordernde Zeiten durchlebt kein Unternehmen gern, leider sind konjunkturelle Krisen aber nicht immer verhinderbar. Eine Methode, die in solchen Zeiten Stellenkürzungen vermeiden soll, ist die Kurzarbeit. Aber was bedeutet Kurzarbeit eigentlich? Und welche Rechte und Pflichten kommen auf Sie als Arbeitgeber:in zu? Kann Ihr Unternehmen vielleicht sogar etwas Positives aus einer Wirtschaftskrise mitnehmen? Das alles beantwortet Monster Ihnen in diesem Artikel.
Was bedeutet Kurzarbeit überhaupt?
Generell bedeutet Kurzarbeit, dass alle oder ein Teil der Angestellten Ihres Unternehmens weniger Stunden arbeiten, als sie es zu normalen Zeiten tun würden. In manchen Fällen kann es sogar vorkommen, dass Beschäftigte für einen gewissen Zeitraum gar nicht mehr arbeiten – dies nennt man dann „Kurzarbeit null“. Um den geringeren Lohn Ihrer Angestellten zu kompensieren, beantragen Sie als Arbeitgeber:in Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit und erhalten im Falle einer Genehmigung Zuschüsse in Form von Kurzarbeitergeld. Dieses Kurzarbeitergeld kann Ihr Betrieb bis zu 12 Monate lang beziehen.
Wie hoch das Kurzarbeitergeld ausfällt, hängt vom Nettoentgelt der jeweiligen Mitarbeiter:innen sowie deren Familienstand ab. Generell zahlt die Bundesagentur für Arbeit während der ersten drei Monate bis zu 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz. Für alleinstehende Beschäftigte ohne Kinder sind es bis zu 60 Prozent. Zusätzliche Gelder, beispielsweise Überstunden- oder Weihnachtsgeld, werden nicht berücksichtigt. Herrscht ein Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent, beläuft sich das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf bis zu 70 bzw. 77 Prozent und ab dem siebten Monat sogar auf 80 bzw. 87 Prozent.
Welche Vorteile bringt Kurzarbeit mit sich?
Grundsätzlich sind Sie als Arbeitgeber:in dazu verpflichtet, genug Arbeit für Ihre Angestellten bereitzustellen. Selbst wenn nicht genügend Arbeit vorhanden ist, müssen Sie Ihren Mitarbeiter:innen den vollen Lohn weiterzahlen, solange diese bei Ihnen angestellt sind. Die Ausnahme hierfür? Die Einführung von Kurzarbeit.
Wie bereits angedeutet, liegt der Hauptvorteil von Kurzarbeit darin, dass Personalabbau oder gar Insolvenz vermieden werden kann. Dies wiederum verhindert einen Anstieg der Arbeitslosenzahlen und sorgt dafür, dass kein Arbeitskräftemangel herrscht, nachdem sich Ihr Unternehmen wirtschaftlich erholt hat. Führt doch nichts an der Entlassung des ein oder anderen Mitarbeiters vorbei, unterstützt Sie unser Leitfaden für das Kündigungsgespräch.
Die Beantragung von Kurzarbeit
Was bedeutet Kurzarbeit? Das wissen Sie nun. Jetzt fragen Sie sich sicher, wie die Antragstellung funktioniert. Der erste Schritt ist die Informierung Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Hierfür können Sie online auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit die PDFs „Anzeige über Arbeitsausfall“ sowie den „Antrag auf Kurzarbeitergeld“ ausfüllen, unterschreiben und einsenden. Übrigens: Sie können Kurzarbeitergeld auch direkt online über die Webseite der Arbeitsagentur beantragen.
Wird die Anzeige bewilligt, müssen Sie anschließend jeden Monat aufs Neue die Erstattung des Kurzarbeitergeldes anfragen. Achtung: Stellen Sie sicher, dass Sie den Arbeitsausfallbescheid während des Monats einsenden, in dem die Kurzarbeit beginnt. Besteht nach der Rückkehr zum normalen Betrieb nach einer gewissen Zeit wieder Anspruch auf Kurzarbeit, müssen Sie den Antragsprozess ab einer Unterbrechung von drei zusammenhängenden Monaten von vorn beginnen.
Wie gestaltet sich der rechtliche Rahmen? Welche Pflichten kommen auf Sie als Arbeitgeber:in zu?
Kurzarbeit kann von gewerblichen Unternehmen aller Größenordnungen beantragt werden – dies gilt auch für Betriebe, die sich kulturellen oder sozialen Zwecken widmen. Normalerweise sind Unternehmen des öffentlichen Dienstes von der Kurzarbeit ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein unabwendbarer Grund wie eine behördlich angeordnete Schließung vor.
Im Allgemeinen können Arbeitgeber:innen Kurzarbeit beantragen bzw. anordnen, wenn aufgrund wirtschaftlicher Rahmenbedingungen kurzfristig ein erheblicher und unvermeidlicher Arbeits- und Entgeltausfall vorliegt. Kurzarbeit kann sowohl für den gesamten Betrieb als auch für eine bestimmte Abteilung oder einen Teil des Unternehmens beantragt werden. Um konjunkturelles Kurzarbeitergeld entsprechend der Paragraphen 95-99 SGB III zu erhalten, müssen Sie als Arbeitgeber:in einige Bedingungen erfüllen. Hierunter fallen:
- Es besteht ein Arbeits- und Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent für mindestens zehn Prozent der Beschäftigten
- Der Ausfall muss tatsächlich unvermeidbar sein und darf nicht auf branchenübliche/saisonbedingte Gründe zurückzuführen sein
- Gegenmaßnahmen müssen zuvor getroffen worden sein (Arbeitskräfteverlagerung, Instandsetzungsarbeiten und Co.)
- Ihre Angestellten haben Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut
- Das Unternehmen zählt mindestens eine:n abhängig beschäftigte:n Mitarbeiter:in
- Der Arbeitsausfall ist vorübergehend und eine Rückkehr zu normaler Beschäftigung ist in absehbarer Zeit wahrscheinlich
- Das Gehalt von mindestens einem Drittel der Beschäftigten wird um zehn Prozent oder mehr gekürzt
- Gibt es keine Klausel im Arbeitsvertrag oder im Vertriebsvertrag bzw. haben Arbeitnehmer:innen nicht explizit zur Kurzarbeit zugestimmt, muss der Betriebsrat der Antragstellung zustimmen und die Zustimmung muss in einer Stellungnahme dokumentiert werden
- Falls eine Ankündigungsfrist betrieblich festgelegt ist, müssen Sie diese einhalten
Der Zeitpunkt der Antragsstellung ist rechtlich bindend. Falls die Bundesagentur für Arbeit den Antrag genehmigt, erhält Ihr Unternehmen anschließend monatlich das entsprechende Kurzarbeitergeld überwiesen. Oftmals nimmt die Auftragsbearbeitung eine gewisse Zeit in Anspruch und Ihr Unternehmen muss derweil das Kurzarbeitergeld in Vorleistung an Ihre Angestellten bezahlen. Ab Genehmigung des Kurzarbeitergeldes sind Sie dazu verpflichtet, sowohl das Arbeitsentgelt für geleistete Arbeitsstunden als auch das Kurzarbeitergeld an Ihre Mitarbeiter:innen auszuzahlen.
Im Arbeits- oder Vertriebsvertrag ist festgelegt, dass Sie den Antrag auf Kurzarbeit zunächst mit Ihren Mitarbeiter:innen besprechen müssen? Ein solches Gespräch kann unter Umständen unangenehm sein, deshalb haben wir Ihnen Ratschläge zur Führung von schwierigen Personalgesprächen bereitgestellt.
Was bedeutet Kurzarbeit langfristig? So holen Sie das Beste aus der Kurzarbeit heraus
Falls sich Ihr Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten befindet und auf Kurzarbeit zurückgreifen muss, sollten Sie dies als Chance statt als Niederlage sehen. Es bietet sich beispielsweise an, Weiterbildungen für Ihre Mitarbeiter:innen zu organisieren bzw. bereitzustellen. Diese Investition können Sie sich dann teilweise erstatten lassen und Ihre Angestellten kommen gestärkt und mit neuen Skills aus Krisenzeiten zurück.
Ein weiterer Vorteil von Weiterbildungen während der Kurzarbeit? Arbeitgeber:innen bekommen bis zu 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet! Stellen Sie allerdings sicher, dass die Weiterbildungen entsprechend Artikel 106a SGB III zulässig sind.
Für alle Details zu Weiterbildungen während der Kurzarbeit besuchen Sie am besten die Webseite der Arbeitsagentur. Generelle Tipps zu effizienten Weiterbildungen und zur Maximierung Ihrer Mitarbeiterentwicklung liefern wir Ihnen in unserem Artikel zur Weiterbildung im Home-Office sowie unserem Ratgeber zu Human Capital Management.
Ein exzellenter Talentpool: Der Schlüssel zu Ihrem Unternehmenserfolg!
Die Antwort auf die Frage: „Was bedeutet Kurzarbeit?“ und alles, was Sie sonst noch zum Thema wissen sollten, haben wir Ihnen nun aufgezeigt. Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen sich momentan in einer Krisenzeit befindet oder nicht, ist es wichtig stets den richtigen Talentpool griffbereit zu haben – nur so maximieren Sie zu jeder Zeit Ihren Unternehmenserfolg. Schalten Sie deshalb direkt eine kostenlose Stellenanzeige bei Monster und finden Sie das ideale Fachpersonal!