Einsatz für die Rechte der Beschäftigten: Was macht ein Betriebsrat?

Ein Team aus lachenden Personen im Büro.

von Christiane Toedt

Für einzelne Beschäftige in einem Unternehmen ist es oft schwierig, Bedürfnisse bei den Arbeitgeber:innen anzusprechen und Wünsche durchzusetzen. Bei kritischen Themen spielt dann noch die Angst um den Arbeitsplatz mit. Angestellte wollen sich ihren Job nicht verspielen. Doch sie verspüren auch die Notwendigkeit, sich für faire Arbeitsbedingungen und angemessene Bezahlung einzusetzen. Schließlich ist eine Arbeitsbeziehung ein Geben und Nehmen. In diesen Fällen macht ein Betriebsrat Sinn. Doch: Was macht ein Betriebsrat eigentlich? Und was sind die Vorteile für Arbeitnehmer:innen wie Unternehmen?

Wie entsteht ein Betriebsrat?

Ein Betriebsrat entsteht immer dann, wenn Beschäftigte sich mehr Mitbestimmung im Unternehmen wünschen. Er setzt sich für sichere Arbeitsplätze ein und agiert sich als Interessenvertretung. Bei wichtigen Fragen können Sie als Mediator:innen handeln und ihr Entscheidungsrecht ausüben. Aber: Ist ein Betriebsrat eigentlich Pflicht?

Kurz gesagt: Nein! Kein Unternehmen ist dazu verpflichtet, einen Betriebsrat einzuberufen. Doch die ausführliche Antwort ist etwas komplexer. Ab einer Unternehmensgröße von fünf ständigen Mitarbeiter:innen, von denen drei wählbar sind, muss das Unternehmen seinen Beschäftigten die Möglichkeit einräumen, einen Betriebsrat zu gründen. Zur Wahl berechtigt sind alle Arbeitnehmer:innen, die 16 Jahre oder älter sind. Wählbar sind diejenigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind.

Die Amtszeit des Betriebsrats beträgt immer vier Jahre und beginnt dann, wenn das Ergebnis der Wahl feststeht bzw. mit Ablauf der Amtszeit des aktuellen Betriebsrats. Eine Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach §13 die Betriebsratswahlen stattfinden. Gewählt wird immer zwischen dem 1. März und Ende Mai eines Jahres. In Unternehmen, in denen die Wahl eines Betriebsrats zum ersten Mal ansteht, kann die Wahl jederzeit stattfinden.

In Betrieben mit einer Größe von fünf bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern wird der Betriebsrat in zwei Stufen festgelegt. Zunächst wird der der Wahlvorstand nach § 17a Nr. 3 gewählt. Auf einer zweiten Versammlung wird anschließend der Betriebsrat gewählt. Die Wahl erfolgt geheim und unmittelbar. Die zweite Wahlversammlung findet immer eine Woche nach der des Wahlvorstands statt. Drei Mitarbeiter:innen bilden den Wahlvorstand, bei dem eine:r von ihnen Vorsitzend:er ist.

Was macht ein Betriebsrat?

Ein Betriebsrat hat mehrere wichtige Aufgaben: Er agiert als Interessenvertretung der Beschäftigten. Dazu gehören Themen wie die Gleichbehandlung von Mann und Frau und Diversität sowie die Integration von ausländischen Arbeitnehmer:innen. Der Betriebsrat setzt sich für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Unternehmen ein und sorgt beispielsweise für angemessene Teilzeitmöglichkeiten. Die Einhaltung des Mutterschutzes und Durchsetzung von Elternzeitmodellen gehört ebenfalls zu den Tätigkeiten.

Das ist jedoch nicht alles. Zu seinen Hauptaufgaben zählt die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen. Besonders um junge und ältere Arbeitnehmer:innen kümmert sich der Rat. Auch die Inklusion benachteiligter Arbeitnehmer:innen im Betriebsablauf ist eine wesentlicher Teil des Zwecks, einen Betriebsrat zu gründen.

Was macht ein Betriebsrat noch?

  1. Er sorgt für faire Bezahlung
  2. Er setzt sich für Auszubildende ein
  3. Er kümmert sich um Weiterbildungsmöglichkeiten
  4. Er sorgt dafür, dass der Gesundheitsschutz eingehalten wird

An den Betriebsrat können sich Mitarbeiter:innen wenden, wenn sie um gute Arbeitsbedingungen für sich kämpfen. Dazu gehören Arbeits- sowie Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienste, hybride Arbeitsmodelle, Gleitzeit und vieles mehr. Er wird vor darüber hinaus vor Kündigungen angehört und stellt so den Arbeitsschutz im Unternehmen sicher.

Welche Pflichten haben Unternehmen gegenüber ihrem Betriebsrat?

Sie als Unternehmen haben eine Informationspflicht und müssen ihren Betriebsrat bei Änderungen im Betriebsablauf hinzuziehen. Dazu gehören Themen wie Entgelte, Löhne und Gehälter, aber auch beim Einsatz von Leiharbeiter:innen. Generell wird der Betriebsrat außerdem involviert, wenn es um Arbeitsschutz bzw. Umweltschutz geht.

Das Unternehmen muss Maßnahmen zur Organisation von Arbeitsplätzen mit dem Betriebsrat abstimmen. Gibt es Änderungen im Arbeitsablauf, bei der Arbeitsumgebung sowie der Personalplanung hat der Betriebsrat ein Beratungsrecht. Das bezieht auch Verhandlungen zur Beschäftigungssicherung ein. Bei Maßnahmen zu Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen oder Umgruppierungen brauchen Sie das Einverständnis des Betriebsrates.

Was macht ein Betriebsrat für Unternehmen?

Seien Sie der Idee eines Betriebsrats gegenüber offen und sehen Sie die Chance einer fruchtbaren Zusammenarbeit. Ein Betriebsrat kann als Brücke zwischen Ihnen als Arbeitgeber:in und Ihren Arbeitskräften fungieren. Auch bei Bewerber:innen kommt es gut an, wenn sie wissen, dass sie bei Ihnen ein offenes Ohr für ihre persönlichen und beruflichen Angelegenheiten erwartet.

Ein Unternehmen ist ein Abbild seiner Mitarbeiter:innen. Betriebe tun deshalb gut daran, Ihre Arbeitnehmenden zu stärken und zu schützen. Das macht ein Betriebsrat! Er sorgt für höhere Löhne und somit für mehr Mitarbeiterzufriedenheit. Da Sie sich gemeinsam für einen attraktiven Arbeitsplatz und den Gesundheitsschutz einsetzen, engagieren Sie sich präventiv für die Gesundheit des Personals. Das senkt Ihre Ausgaben, da dies Fehlzeiten vorbeugen kann.

Loyale Angestellte, die ihrem Job mit Motivation nachgehen, tragen außerdem nach außen zum Employer Branding bei und sind bestenfalls langfristig an Ihrer Seite – wenn das keine effektive Mitarbeiterbindung ist. Es liegt also in Ihrem Interesse, den Betriebsrat tatkräftig zu unterstützen.

Lassen Sie Ihren Betriebsrat mitbestimmen. Das gilt für alle genannten Themen wie:

  • Arbeitszeit und Arbeitsort
  • Überstunden
  • Leistungsüberwachung
  • Gesundheitsschutz der Mitarbeiter:innen
  • Änderungen der Arbeitsbedingungen
  • bei Maßnahmen zur Berufsbildung, z.B. Fort- oder Weiterbildungen

Kommunizieren Sie frühzeitig und verhindern Sie somit die Einschaltung von Einigungsstellen oder die Erwirkung rechtlicher Maßnahmen. Denn: Bei vielen Themen kann der Betriebsrat rechtliche Verhandlungen zur Betriebsvereinbarung erzwingen.

Da es ein Ehrenamt ist, wird das Amt des Betriebsrats nicht vergütet. Es entstehen daher zunächst keine Kosten für Sie. Stellen Sie Ihre Betriebsratsmitglieder freiwillig für ihre Arbeit frei – dies ist ihr Recht. Fördern Sie darüber hinaus Fort- und Weiterbildungen, damit Ihre Beschäftigten das notwendige Rechtswissen erlangen. Nur mit umfänglichem Informationszugang kommt ein Betriebsrat seinen Aufgaben als Mitarbeitervertretung zur Genüge nach. Dafür können Sie als Arbeitgeber:in sorgen.

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