Abhilfe für Personalmangel und potenzieller Employer-Branding-Faktor: Was ist Zeitarbeit?

Lachende Frau im Büro.

von Susanne Schweitzer

Zeitarbeit ist auch als Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Personalleasing oder Personalüberlassung bekannt. Dieses spezielle Arbeitsverhältnis ermöglicht es Arbeitskräften, die Zeit zur nächsten Festanstellung zu überbrücken und hilft Unternehmen dabei, Personalengpässe auszugleichen.

Wie der Name bereits andeutet, wird Zeitarbeit als „Arbeiten auf Zeit“ definiert. Aber welchen Nutzen bringt Zeitarbeit für Sie als Unternehmen? Und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten von Arbeitgeberseite? Dies alles zeigen wir Ihnen in diesem Ratgeber zum Thema Zeitarbeit.

Was ist Zeitarbeit: Die Grunddefinition im Detail

Entscheiden sich Arbeitnehmer:innen in Zeitarbeit zu arbeiten, gehen sie einen Arbeitsvertrag mit einer Verleihfirma ein. Die jeweilige Verleihfirma setzt den/die Leiharbeitnehmer:in dann bei einem oder mehreren Kunden bzw. Kundinnen (dem Entleihbetrieb) ein. Es entsteht ein sogenanntes Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher:in, Zeitarbeitnehmer:in und dem jeweiligen Unternehmen, das die Arbeitskraft leiht.

Meist fallen Zeitarbeiter:innen einfache Tätigkeiten bzw. Helfertätigkeiten zu. Generell können allerdings nahezu alle Tätigkeitsbereiche und Qualifikationsstufen von Zeitarbeiter:innen durchgeführt werden.

Für welche Unternehmen eignet sich Zeitarbeit?

Der Großteil der Zeitarbeitskräfte in Deutschland ist in der Metall- und Elektrobranche tätig. Allerdings sind Zeitarbeiter:innen auch in der Logistik, in der Dienstleistungsbranche sowie in den Bereichen Verkehr und Schutz und Sicherheit gefragt. Zeitarbeit ist besonders dann nützlich, wenn in Ihrer Firma ein akuter Personalbedarf herrscht.

Was sind die Vorteile von Zeitarbeit?

Der wohl offensichtlichste Vorteil von Zeitarbeit ist der Ausgleich von Personalmangel. Stellen, die Sie bisher noch nicht mit einer qualifizierten Vollzeitkraft besetzten konnten, können übergangsweise gefüllt werden. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Produktions- und anderweitige Prozesse nicht verzögert oder rückläufig werden.

Es ist nicht unüblich, dass es sich bei dem/der Leiharbeitnehmer:in um eine besonders qualifizierte Arbeitskraft handelt, die ihren Job ausgezeichnet erledigt. Ist dies der Fall, können Sie die Suche nach einer neuen Vollzeitkraft einstellen und den/die Zeitarbeiter:in in Vollzeit übernehmen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen von Zeitarbeit

Was ist Zeitarbeit? Das wissen Sie jetzt. Nun fragen Sie sich vermutlich, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie als Arbeitgeber:in gelten. In Deutschland ist die Beziehung zwischen Ihrem Unternehmen (dem Entleihbetrieb) und dem/der Personaldienstleister:in über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.

Als Entleiher:in gehen Sie mit dem/der Verleiher:in bzw. der Zeitarbeitsfirma einen Arbeitsvertrag ein. Der Verleiher bzw. die Verleiherin leiht Ihnen den/die jeweilige:n Arbeitnehmer:in gegen eine Gebühr. Achtung: Ohne einen Leiharbeitervertrag als Grundlage ist das Zeitarbeitsverhältnis nicht rechtmäßig, weder für Ihr Unternehmen noch für die Verleihfirma.

Grundsätzlich haben Leiharbeitnehmer:innen dieselben Rechte und Pflichte wie der Rest Ihrer Firmenbelegschaft. Somit haben Zeitarbeiter:innen ebenso Anspruch auf Benefits wie Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall oder das Beantragen von Urlaubstagen wie Vollzeitangestellte. Diese Rechte und Pflichten liegen allerdings nicht bei Ihnen, sondern bei dem/der Verleiher:in bzw. der Zeitarbeitsfirma.

Entsprechend des AÜG gilt für Leiharbeiter:innen der Grundsatz der Gleichstellung. Somit verpflichtet sich der/die Verleiher:in, die im Entleihbetrieb für eine vergleichbare Beschäftigung geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen sowie ein vergleichbares Gehalt zu gewährleisten. Auch um Vertragsangelegenheiten, Abmahnungen, Kündigungen und Co. kümmert sich die Verleihfirma.

In Bezug auf das Leiharbeitergehalt gelten spezielle Tarifverträge. Diese sind zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und den Arbeitgeberverbänden BAP oder iGZ ausgehandelt. Diese Tarifverträge beinhalten auch Branchenzuschlagstarifverträge für Unternehmen, die höher bezahlenden Branchen angehören. An all diese Regelungen müssen sich Zeitarbeitsfirmen halten.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt allerdings auch für Sie als Entleiher:in. So sollten Sie sicherstellen, dass Sie Zeitarbeiter:innen nicht als zweitrangige Arbeitskräfte behandeln oder Ihnen die Teilnahme an Firmenveranstaltungen und Co. untersagen.

Denken Sie hier unbedingt an Ihr Employer Branding, denn sowohl fest angestellte als auch ausgeliehene Beschäftigte prägen Ihre Unternehmenskultur und Ihr Arbeitgeberimage. Behandeln Sie Ihre Leiharbeiter:innen anders als Ihre restliche Firmenbelegschaft, kann dies im schlimmsten Fall einen langfristigen Imageschaden verursachen. Drücken Sie also stets Wertschätzung aus und behandeln Sie all Ihre Angestellten gleich. Nur so kann sich Zeitarbeit positiv auf Ihre Arbeitgeberattraktivität auswirken und Sie können negativen Konsequenzen für Ihr Employer Branding entgegenwirken.

Sie möchten wissen, wie Sie sonst noch für erstklassiges Employer Branding und eine attraktive Unternehmenskultur sorgen können? Ziehen Sie unseren Artikel zum Thema Employer Branding sowie unseren Ratgeber zur Etablierung von Unternehmenswerten als Hilfestellung heran. Zusätzlich könnten unsere Tipps zur Mitarbeitermotivation nützlich für Sie sein.

Seit 2017 darf die Überlassungsdauer, also die Zeit, in der ein:e Leiharbeiter:in für Ihr Unternehmen tätig ist, nicht die Höchstdauer von 18 Monaten überschreiten. Wird gegen diese Zeitvorgabe verstoßen, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen bzw. Bußgeldern führen. Als Entleiherfirma müssen Sie zudem beachten, dass Sie für die Einstellung jeder Leiharbeitskraft die Zustimmungen des Betriebsrats einholen müssen.

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Was ist Zeitarbeit und was sollten Sie als Entleiherunternehmen beachten? Die Antworten hierauf kennen Sie nun. Zusätzlich wissen Sie, dass ein falscher oder richtiger Umgang mit Leiharbeiter:innen sich langfristig auf Ihr Employer Branding auswirken kann. Sie sind bereit, neues Personal einzustellen und Ihre Arbeitgeberattraktivität auf dem Jobmarkt zu testen? Dann schalten Sie am besten direkt eine kostenlose Stellenanzeige bei Monster!