Ist Mobbing im Büro strafbar und wie geht man dagegen vor?

Mobbing im Büro: Was kann man tun?

Ihre Angestellten und Sie müssen keine besten Freunde sein – manchmal müssen Sie sie wegen ihrer mangelnden Produktivität zur Rede stellen, sie bitten, ungenügend erfüllte Aufgaben erneut durchzuführen oder sie gar entlassen. Wenn jedoch ein strenger Führungsstil die Grenze zum Mobbing überschreitet, leidet die gesamte Organisation darunter.

Die Täter sind aber nicht immer nur die Teamleiter: Diese findet man auf allen Ebenen – von der Führungsetage bis hin zur Rezeption. Effektive Führungskräfte sorgen für einen Arbeitsplatz frei von Mobbing. Trotz allem ist es wichtig, dass alle Beteiligten für den Bedarfsfall wissen, wie man mit Mobbing am Arbeitsplatz umgeht, ob es strafbar ist und wie Mobbing im Arbeitsrecht behandelt wird.

Wie genau äußert sich Mobbing im Büro?

Nach der Definition des Landesarbeitsgerichts (LAG) Thüringen liegt Mobbing am Arbeitsplatz vor, wenn das Opfer von Kollegen oder Führungskräften angefeindet, schikaniert oder diskriminiert wird. Dabei gibt es eine klare Täter-Opfer-Beziehung, die feindseligen Handlungen geschehen über einen längeren Zeitraum und systematisch, sodass sie schon physische und psychische Folgen wie Migräne oder Schlaflosigkeit nach sich ziehen, und die Handlungen sind rechtswidrig – es gibt also keinen rechtlich zulässigen Grund für diese.

Unter Mobbing fallen unter anderem die folgenden Handlungen:

  • Beleidigungen
  • Zu­wei­sung sinn­lo­ser bzw. dem Ar­beits­ver­trag of­fen­sicht­lich nicht ent­spre­chen­der Auf­ga­ben
  • Zu­wei­sung im­mer neu­er, nicht zu bewälti­gen­der Auf­ga­ben
  • Vollständi­ger Ent­zug von Ar­beits­auf­ga­ben
  • Kurz­fris­tig hin­ter­ein­an­der aus­ge­spro­che­ne, of­fen­sicht­lich nicht ge­recht­fer­tig­te Ab­mah­nun­gen
  • Häufi­ge und sach­lich nicht ge­recht­fer­tig­te Kri­tik an den Ar­beits­leis­tun­gen des Be­trof­fe­nen
  • Vor­ent­hal­ten von ar­beits­not­wen­di­gen In­for­ma­tio­nen
  • Ver­set­zung in ei­nen Raum weit­ab von den Kol­le­gen
  • Ver­wei­ge­rung von Gesprächen

Laut einer Umfrage von Statista und YouGov gaben 29 Prozent der Deutschen an, bereits Erfahrung mit Mobbing bei der Arbeit gemacht zu haben. Bei 81 Prozent der Befragten, die Mobbing an der eigenen Person erleben mussten, handelte es sich um Mobbing in Form von direkter sozialer Interaktion. Nicht nur in Schulen ist Mobbing also ein Problem, sondern auch in der Berufswelt.

Die Bedeutung der richtigen Unternehmenswerte

Wenn ein Unternehmen über die richtigen Werte, Betriebsvereinbarungen oder einen Verhaltenskodex verfügt, wird dies Mobbing an der Arbeitsstelle nicht unbedingt verhindern, kann aber als Grundlage für notwendige Maßregelungen dienen, wenn es doch einmal auftritt. Unternehmen sollten, sofern sie Richtlinien oder Werte bezüglich des Themas festlegen, auch Beispiele für Mobbing definieren und somit ein Problembewusstsein schaffen. Des Weiteren sollten Maßnahmen und Eskalationsstufen entwickelt werden, an denen man sich bei einem Mobbingfall orientiert.

Mobbing bei der Arbeit kann aus scheinbar unbedeutenden Handlungen bestehen, die für sich allein nicht gegen die Regeln am Arbeitsplatz verstoßen. Zum Beispiel macht sich eine Führungskraft, die wiederholt einen Mitarbeiter ignoriert oder „vergisst“, diese Person zu Meetings einzuladen, möglicherweise des Mobbings schuldig. Wohlformulierte Werte und Beispiele für Mobbing machen die Belegschaft wachsam und dienen als Grundlage, wenn man jemanden des Mobbings beschuldigt und dagegen vorgehen möchte.

Weitere Beispiele für Mobbing sind Beschimpfungen, Beleidigungen, das Verbreiten von Gerüchten, unangemessene Kritik, das Ausgrenzen von Personen, die Herabwürdigung von Vorschlägen und Streiche. Der Zusammenhang ist hier zwar sehr wichtig – jedoch gelten diese Handlungen normalerweise als Muster missbräuchlichen Verhaltens.

So geht man gegen die Täter vor

Trotz bester Absichten, Werten und aktiver Maßnahmen für ein mobbingfreies Umfeld ist es nicht immer möglich, einen stets harmonischen Arbeitsplatz zu garantieren. Wenn also der Verdacht auf Mobbing besteht oder gemeldet wird, ist es wichtig, dass die für Mobbing zuständigen Stellen wie Vorgesetzter, Personalabteilung, Betriebsrat oder AGG-Beauftragter die Anschuldigungen ernst nehmen und schnell (aber umsichtig) handeln.

Welche Maßnahmen notwendig sind, hängt von der jeweiligen Anschuldigung ab. Bei einer direkten Bedrohung sollte das Opfer in Sicherheit gebracht und vom mutmaßlichen Täter getrennt werden. In jedem Fall ist es verpflichtend, dass ein Mobbingvorwurf durch die zuständigen Stellen geprüft wird.

Wenn die Fakten darauf hindeuten, dass der Beschuldigte tatsächlich eine Grenze überschritten hat, dann muss sich diese Person gegebenenfalls weiteren Konsequenzen (bis hin zur Kündigung oder zivil- und strafrechtlichen Verfolgung) stellen. Je nach Schwere des Mobbings kann es angemessen sein, der Zielperson eine Therapie, bezahlte Urlaubstage oder eine andere Art der Unterstützung bereitzustellen. Zudem sollten die Vorgesetzten immer ein Auge auf spätere Racheaktionen haben. Grundsätzlich gilt, dass ein Unternehmen nicht einfach nur Einzelfälle von Mobbing fokussieren, sondern langfristige Lösungen entwickeln muss, die Mobbing von Anfang an vermeiden.

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