Beziehungen am Arbeitsplatz: Liebe zwischen Beruf und Freizeit

Kollegen vor Webmeeing

von Christina Pichlmaier

Die meisten Menschen verbringen einen Großteil ihrer Zeit am Arbeitsplatz. Dass sich in dem Zug Freundschaften bilden, ist nicht ungewöhnlich und normalerweise unproblematisch. Doch wie sieht es mit Liebschaften aus? Vorgesetzte und Mitarbeitende fragen sich immer wieder, wie sie Liebe am Arbeitsplatz richtig handhaben: Darf ich Beziehungen meiner Teammitglieder einschränken oder verbieten? Muss ich Vorgesetzte über meine Beziehung am Arbeitsplatz informieren? Wie gehe ich am besten damit um? Monster gibt Ihnen in diesem Artikel Antworten auf diese Fragen. Außerdem geben wir Ihnen ein paar nützliche Tipps, wie Vorgesetzte und Mitarbeitende mit Beziehungen am Arbeitsplatz umgehen können.

Ist Liebe am Arbeitsplatz erlaubt?

Prinzipiell ist alles, was nicht zur Arbeit gehört, reine Privatsache. Das schließt Partnerschaften und Beziehungen ein. Arbeitgebende dürfen also ihren Arbeitnehmenden nicht vorschreiben, wie, wann, wo und mit wem sie eine Liebesbeziehung eingehen. Eine spezifische Rechtsgrundlage hinsichtlich arbeitsrechtlicher Vorgaben gibt es dazu nicht. Jedoch fällt Liebe im Job unter den Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit im Grundgesetz (Art. 2 GG).

Firmeninterne Verhaltensvorschriften, die unter anderem Beziehungen zwischen Arbeitnehmenden verbieten, haben in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen geführt. Dies gründete oftmals auf kulturellen Unterschieden und Compliance-Vorgaben multinationaler Unternehmen. Berühmt in diesem Zusammenhang ist der Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf aus dem Jahr 2005 (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2005 – 10 TaBV 46/05): Arbeitnehmenden eines US-amerikanischen Unternehmens verbot der firmeninterne Code of Business Conduct and Ethics (geschäftlicher Verhaltenskodex und Ethikrichtlinie) unter anderem eine Beziehung am Arbeitsplatz einzugehen. Das LAG Düsseldorf erklärte die Anwendung dieser und anderer Vorgaben in der Verhaltensvorschrift als unwirksam, da es gegen das Grundgesetz verstößt.

Muss man die Beziehung am Arbeitsplatz mitteilen?

Arbeitnehmende müssen über Privatsachen grundsätzlich keine Auskunft gegenüber dem Arbeitgebenden leisten. Das heißt, sie sind nicht verpflichtet, Vorgesetzte über ihre Liebesbeziehung am Arbeitsplatz zu informieren. Allerdings kann es im tatsächlichen Umgang mit Kolleg:innen und Vorgesetzten sinnvoll sein, daraus kein Geheimnis zu machen. Beteiligte können somit langfristig Anspannung und Stress vermeiden sowie der Entstehung von Gerüchten vorbeugen.

Umgang mit Beziehungen am Arbeitsplatz

Hat sich zwischen Kolleg:innen eine Beziehung entwickelt, gibt es verschiedene Wege, damit am Arbeitsort umzugehen. Dabei ist Diskretion prinzipiell eine gute Leitlinie – sowohl aus Sicht von Führungskräften als auch seitens der beteiligten Mitarbeitenden. Dabei geht es darum, eine Mitte zu finden zwischen absoluter Geheimhaltung und ungefilterter Offenheit. Eine angemessene Handhabung hilft im Übrigen, im Arbeitsumfeld Problemsituationen zu vermeiden, wie beispielsweise Mobbing.

Beim Umgang mit Liebe am Arbeitsplatz ist zudem die hierarchische Ebene ein wichtiger Faktor: Sind gleichrangige Mitarbeitende ein Paar geworden? Hat der oder die Vorgesetzte eine Beziehung mit einem Teammitglied begonnen, das hierarchisch unter ihm steht? In solchen Konstellationen greifen unterschiedliche Dynamiken, die bei der Art und Weise des Umgangs berücksichtigt werden sollten.

Die logische Folge muss nicht sofort die Versetzung in eine andere Abteilung oder gar der Jobwechsel sein. Beherzigt das Paar ein paar Aspekte, dann kann die Liebe am Arbeitsplatz durchaus funktionieren.

Beziehungen auf derselben Ebene

Bei Beziehungen zwischen gleichrangigen Mitarbeitenden im selben Team oder unterschiedlicher Abteilungen scheint der Umgang recht einfach zu sein. Schließlich besteht kein Machtgefälle. Dennoch gibt es auch hier Stolperfallen.

  • Geduld zeigen:
    Beteiligte sollten ihrer Liebe am Arbeitsplatz zunächst mit Geduld begegnen. Sie sollten über einige Monate herausfinden, ob die Beziehung Bestand hat und ernsthaft wird. Mit einer gewissen Sicherheit kann das Paar dann darüber nachdenken, Kolleg:innen oder Vorgesetzte einzuweihen.
  • Keine Isolation von Kolleg:innen:
    Eine neue Beziehung sollte nicht bedeuten, alle anderen sozialen Kontakte aufzugeben. Das gilt auch für den beruflichen Rahmen. Gemeinsam arbeitende Verliebte sollten sich also nicht von den anderen Kolleg:innen isolieren.
  • Vermeiden von Liebesbekundungen:
    Kosenamen, Flirten und sonstige Zeichen der Zuneigung gehören ins Privatleben. Derartige Liebesbekundungen hinterlassen nicht selten einen Eindruck von Unprofessionalität.
  • Private Konflikte im Privatleben klären:
    Streits können gelegentlich auftreten. Dies ist jedoch kein Grund, Feindseligkeiten am Arbeitsplatz auszuleben. Daher sollten Beteiligte dafür sorgen, Konflikte im Privatleben zu klären – am besten vor dem nächsten Arbeitstag oder den Streit bis zum Feierabend pausieren.

Beziehungen zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden

Eine Beziehung am Arbeitsplatz, bei der ein Machtgefälle besteht, sollten die Beteiligten mit besonderer Sensibilität handhaben. Bereits eine Freundschaft mit dem Chef oder der Chefin setzt ein gewisses Maß an Feingefühl voraus. Ist Liebe im Spiel, gilt dies umso mehr. Prinzipiell greifen dabei aber dieselben Regeln:

  • Offenheit:
    Die Beteiligten sollten zum richtigen Zeitpunkt transparent mit der Beziehung umgehen. Es geht dabei nicht darum, Details preiszugeben, sondern Gerüchten vorzubeugen und eine Erklärung zu bieten für den Fall, dass das Paar miteinander gesehen wird – zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit oder in privatem Rahmen.
  • Fairer Umgang:
    Die Führungskraft muss sicherstellen, dass sie den Partner oder die Partnerin beruflich nicht bevorzugt oder besonders streng behandelt. Fairness im arbeitsbezogenen Rahmen ist unerlässlich, damit die Beziehung am Arbeitsplatz nicht zum Problem wird. Außerdem gilt es, die anderen im beruflichen Umfeld nicht zu benachteiligen. Hier kann eine solide Feedbackkultur helfen, damit Führungskräfte frühzeitig über unfaire Behandlung informiert werden können.
  • Berufliche Informationen:
    Führungskräfte unterliegen in der Regel Geheimhaltungspflichten. Vertrauliche Unternehmensinformationen sollten sie daher keinesfalls in Privatgesprächen an den Partner oder die Partnerin weitegeben. Dies kann andernfalls nicht nur auf persönlicher Ebene, sondern auch im Unternehmen zu Konflikten führen.
  • Private Informationen:
    Das Paar sollte umgekehrt auch private Informationen im Privatleben belassen. Keine:r der Beteiligten sollte über den jeweils anderen Gespräche führen, die sich negativ auf die Arbeit auswirken können.
  • Konflikte lösen:
    Meinungsverschiedenheiten gehören sowohl zum Privat- als auch Arbeitsleben dazu. Sie sollten entsprechend ihres Ursprungs geklärt werden – also Privates im Privatleben und Berufliches im Rahmen der Arbeit.

Ende von Beziehungen am Arbeitsplatz

Der Beginn einer Beziehung im Arbeitsumfeld bedarf etwas Fingerspitzengefühl, um eventuellen Problemen angemessen zu begegnen und Konflikte gekonnt zu umschiffen. Kniffliger wird es jedoch, wenn eine solche Beziehung auseinander geht. Sich weiterhin in dienstlichem Rahmen zu begegnen, kann für die Beteiligten leicht zu einer emotionalen und beruflichen Achterbahnfahrt werden.

Hier gilt umso mehr: Privates sollte im Privatleben bleiben. Das ehemalige Paar sollte also intensiv daran arbeiten, Konflikte aus der beendeten Beziehung nicht ins Arbeitsumfeld zu tragen. Im Zweifelsfall kann hier beispielsweise der gemeinsame Vorgesetzte, eine Vertrauensperson oder jemand aus dem Betriebsrat als Vermittler einspringen, um eventuelles Konfliktmanagement zu unterstützen.

Auch hier muss eine Versetzung oder der Wechsel der Arbeitsstelle nicht zwangsläufig die Lösung sein. Allerdings ist es manchmal die beste Option, um sowohl emotional als auch in beruflicher Hinsicht keine langfristigen Schäden zu erleiden.

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