Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Frau spät abends im Büro

von Susanne Schweitzer

Ein besonders wichtiges Firmenprojekt oder Event steht an, Sie benötigen alle Hände an Deck, um Deadlines einzuhalten und bitten Ihre Angestellten darum, ein paar extra Stunden zu arbeiten. Als Arbeitgeber:in kennen Sie dieses Szenario vermutlich nur zu gut. Oftmals wissen sowohl Firmen als auch Arbeitnehmer:innen allerdings nicht genau, wie am besten mit diesem Thema umzugehen ist und welche rechtlichen Grundlagen gelten.

Was versteht man generell unter Überstunden? Wie viele Überstunden sind erlaubt? Dürfen Sie diese als Arbeitgeber:in überhaupt fordern? Und was gilt in Bezug auf die Vergütung von Überstunden? Damit bei Ihnen künftig keinerlei Zweifel bezüglich der Antworten auf diese Fragen bestehen, haben wir Ihnen nachfolgend einen Leitfaden zum Thema Überstunden bereitgestellt.

Überstunden: Die Definition

Was genau man unter Überstunden versteht, ist selteneindeutig. Oftmals werden Überstunden mit dem Begriff Mehrarbeit gleichgesetzt, dies ist allerdings inkorrekt. Arbeitnehmer:innen leisten Überstunden, wenn sie über die im Arbeitsvertrag geregelten Arbeitszeiten hinaus arbeiten. Mehrarbeit hingegen bezieht sich auf zusätzliche Arbeitsleistungen, die Ihre Angestellten während der gesetzlichen Arbeitszeit ausführen.

Sind Arbeitgeber:innen rechtlich dazu befugt, Überstunden zu fordern?

Die kurze Antwort lautet „Nein“. Arbeitnehmer:innen sind grundsätzlich ausschließlich dazu verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu erbringen. Es existiert keinerlei gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von Überstunden.

Ausnahmen gelten nur in Notfallsituationen oder unvorhersehbaren Fällen, die zum Schutz der betrieblichen Interessen oder zur Gefahrenabwehr dienen. In diesen Fällen tritt die Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber ein. Hierunter fallen beispielsweise Überschwemmungen, Feuer oder ein drohender Verderb von Lebensmitteln. Achtung: Entstehen betriebliche Engpässe aufgrund eines Fehlers seitens des Unternehmens, wenn beispielsweise nicht genügend Personal eingestellt wird, gilt dies nicht als Notfall und rechtfertigt somit auch keine Überstunden.

Eine Ausnahme bilden zudem Branchen, in denen Feiertagsarbeit, Schichtarbeit und Notdienstpläne die Regel sind. Hierunter fallen vor allem Betriebe des Gesundheitswesens oder der Industrie und Produktion. Dort gelten dann die jeweiligen branchenspezifischen Regelungen. Und auch für Führungskräfte bzw. leitende Angestellte gelten Sonderregelungen, denn diese müssen für das Unternehmen zur Verfügung stehen, soweit es zeitlich erforderlich ist. Die Frage: „Wie viele Überstunden sind erlaubt?“, ist hier also weniger heiß diskutiert als für den Rest der Firmenbelegschaft.

Sie möchten sich die Option offenhalten, Überstunden anzuordnen? Dann müssen Sie eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden ausdrücklich festlegen und in den Arbeitsvertrag einbinden oder entsprechende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen treffen. In diesen Verträgen müssen Sie neben der Verpflichtung zur Leistung von Überstunden zudem die Vergütung von Überstunden sowie das Verfahren bei der Anordnung von Überstunden festlegen.

Was gilt in Bezug auf die Vergütung von Überstunden?

Haben Sie mit Ihren Angestellten eine Regelarbeitszeit vereinbart, dürfen diese rechtlich davon ausgehen, dass sie bei der Leistung zusätzlicher Arbeitsstunden auch eine zusätzliche Vergütung erhalten. Umgekehrt bedeutet dies allerdings auch, dass Arbeitnehmer:innen nicht eigenmächtig bzw. ohne die Einwilligung ihres Vorgesetzten Überstunden leisten dürfen. Als Arbeitgeber:in müssen Sie Überstunden also nur vergüten, wenn Sie diese genehmigt oder angeordnet haben.

Sind Überstunden in Ihrem Unternehmen vertraglich geregelt, muss eine Vergütung nicht zwingend in Form von Geld erfolgen. Sie können beispielsweise arbeitsvertraglich festlegen, dass Überstunden durch zusätzlichen Urlaub vergütet werden. Auch Klauseln, die festlegen, dass eine gewisse Zahl von Überstunden mit dem Gehalt als abgegolten gilt, Überstunden erst ab einer bestimmten Stundenanzahl vergütet oder mit einem Pauschalbetrag bezahlt werden, sind zulässig.

Die Höchstgrenze von Überstunden: Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Was die Höchstgrenze von Überstunden anbelangt, gilt das Arbeitszeitgesetz. Das Arbeitszeitgesetz bestimmt, dass die tägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmer:innen (Führungskräfte ausgeschlossen) maximal zehn Stunden betragen darf. Ordnen Sie Überstunden an, die über diese Grenze hinausgehen, verstoßen Sie gegen ein gesetzliches Verbot und müssen im schlimmsten Fall mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Zusätzlich muss die gesetzliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach Beendigung des Arbeitstags eingehalten werden.

Was gilt es in Bezug auf Überstunden sonst noch zu beachten?

Die Obergrenze für Überstunden ist nicht alles, was es aus Unternehmenssicht in Bezug auf die Anordnung von Überstunden zu beachten gilt. Ordnen Sie als Arbeitgeber:in Überstunden an, sollten diese stets zumutbar für Ihre Angestellten sein und nicht ungerecht bzw. ungleichmäßig auf Arbeitnehmer:innen verteilt werden. Dies bedeutet, dass Sie die persönliche Situation Ihrer Mitarbeiter:innen sowie den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigen müssen.

Achtung: In manchen Fällen sind Arbeitnehmer:innen von Überstunden ausgeschlossen und die Anordnung von Überstunden ist somit verboten. Unter diese Überstundenfreistellung fallen Schwangere sowie nicht volljährige und schwerbehinderte Mitarbeiter:innen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Teilzeitarbeitskräfte, es sei denn, Überstunden sind im Tarifvertrag festgelegt.

Gibt es in Ihrer Firma einen Betriebsrat, muss dieser im Voraus der Überstundenanordnung zustimmen. Erfolgt keine derartige Absprache mit Ihrem Betriebsrat, haben Ihre Angestellten das Recht dazu, die Leistung der Überstunden zu verweigern, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen zu erwarten.

Generell empfehlen wir Ihnen den Umgang mit Überstunden von vornherein im Arbeitsvertrag bzw. in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen zu regeln. So können Sie Missverständnisse und Unklarheiten vermeiden, sowohl seitens des Führungspersonals als auch seitens der restlichen Firmenbelegschaft.

In der Praxis sind die meisten Arbeitskräfte gern dazu bereit, ab und an mehr zu leisten und so einen guten Eindruck bei ihren Vorgesetzten zu hinterlassen, um künftige Vorteile zu ernten. Wichtig ist allerdings, dass Sie als Arbeitgeber:in diese Bereitschaft nicht ausnutzen, stets darauf achten, die körperliche und mentale Gesundheit Ihrer Angestellten zu fördern bzw. zu erhalten und eine Work-Life-Balance gewährleisten. Lassen Sie sich hierbei von unseren Artikeln zur Förderung mentaler Gesundheit am Arbeitsplatz sowie zum Thema Work-Life-Balance unter die Arme greifen.

Falls es in Ihrem Unternehmensalltag einmal stressiger zugeht und Sie Überstunden anordnen, sollten Sie zudem dafür sorgen, ausreichend Wertschätzung Ihren Mitarbeiter:innen gegenüber auszudrücken. Damit Ihnen dies gelingt und Sie nachhaltig positiv zu Ihrem Employer Branding beitragen, haben wir Ihnen einen Ratgeber zum Ausdruck von Wertschätzung bereitgestellt.

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