Kleine Aufmerksamkeit oder großes Präsent: Darf man Geschenke von Kunden annehmen?

Kolleginnen kommen mit Geschenken ins Büro.

von Christiane Toedt

Beschenkt werden! Wer mag es nicht? Sei es durch eine gute Flasche Wein oder die Einladung zum edlen Geschäftsessen: Aufmerksamkeit bekommen wohl die meisten von uns gern – auch in Form von Präsenten. Doch was im Privatleben bestenfalls für ein Lächeln im Gesicht sorgt, kann im Berufsleben ganz andere Folgen nach sich ziehen.

Erwarten Zuwendungen anschließende Gefälligkeiten oder verändern sie die Geschäftsbeziehung, steht schnell der Vorwurf der Bestechlichkeit im Raum. Darum die Frage: Darf man Geschenke von Kunden annehmen? Und wie sieht es mit der Kollegschaft oder den Führungskräften aus? Diese Fragen klären wir in folgendem Artikel.

Geschenke im Berufsleben

Auch heute sind Einladungen zu bestimmten Events sowie der Austausch kleiner Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen oder zu Feiertagen noch gang und gäbe. Denn Geschenke zeigen Wertschätzung. Da diese nicht käuflich ist, kann sie durch Präsente Ausdruck finden. Sei es durch Blumen oder eine nette Karte, eine herzliche E-Mail oder selbstgebackene Kuchen. Deshalb sind sie grundsätzlich förderlich für ein positives und vertrautes Miteinander im Berufsleben.

Ein Geschenk ist, der Definition nach, eine freiwillige Geste der Schenkenden. Bei Präsenten denken die meisten an Gekauftes und Eigentum, doch nicht an jedem Geschenk hängt ein Preisschild. Auch Selbstgemachtes oder das Verbringen gemeinsamer Zeit kann Freude bereiten. Geschenke sind ihrer Natur nach uneigennützig und erwarten somit keine Gegenleistung.

Darf man Geschenke von Kunden annehmen?

So schwarz und weiß ist es in der Realität jedoch nicht. Schon so manche Aufmerksamkeit im Geschäftsverkehr hat einen Gefallen oder etwa einen zügigeren Vertragsabschluss nach sich gezogen. In diesen Fällen spricht man von Bestechlichkeit.

Diese ist nach dem Strafgesetzbuch strafbar und wird mit einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsentzug geahndet – je nach Schwere der Bestechung. Da dieser Artikel nur der Information dient, raten wir jeder und jedem, der mit Geschenken im Geschäftsleben in Berührung kommt, sich rechtlich von Profis beraten zu lassen. Anwält:innen können für Unternehmen genaue Richtlinien liefern, mit denen sie sich rechtlich absichern.

Feste monetäre Grenzwerte gibt es für Geschenke jedoch nicht. Was als Höflichkeit und nette Geste verstanden wird, hängt demnach vom Einzelfall ab. Eine Rolle spielen dabei nicht nur das Gehalt, sondern auch die Position und der Einfluss der Beschenkten. Eine Orientierung bietet das Einkommensteuerrecht. Dieses besagt, dass Geschenke bis 35 Euro netto abzugsfähig sind. Generell gilt jedoch: Vorsicht vor geheimen oder übertrieben großzügigen Annehmlichkeiten im Umgang mit Kund:innen, sowohl als Schenkende:r als auch als Beschenkte:r.

Vorsichtig sollten Sie sein, wenn Geschenke…

  • private Interessen widerspiegeln
  • einen Interessenkonflikt hervorrufen
  • die Urteilsfähigkeit beeinflussen
  • den Verdacht einer Gegenleistung nahelegen
  • zum Zeitpunkt von Vertragsabschlüssen kommen
  • sich über das normale Maß hinaus häufen
  • in Geld- oder Gutscheinform überreicht werden

Ein Grund zur Beunruhigung ist in der Regel nicht die Tafel Schokolade, sondern großzügigere und damit teurere Wertgegenstände. Streng ist die Handhabung dennoch bei Verbeamteten. Diese dürfen in keinem Fall Geschenke annehmen, auch keine kleine Tafel Schokolade.

Geschenke im Kolleg:innenkreis

Die Frage „Darf man Geschenke von Kunden annehmen?“ ist nicht einfach zu beantworten, doch auch beim firmeninternen Präsentaustausch gibt es einiges zu bedenken.

Wer nur ein paar enge Kolleg:innen oder ausschließlich die Vorgesetzten beschenkt, schließt zwangsläufig andere aus. Auch wenn Mobbing hier nicht das Ziel war, kann es bei den Nicht-Beschenkten unter Umständen negative Gefühle auslösen. Was ursprünglich teamfördernd wirken sollte, bewirkt so das Gegenteil. Das sollten Unternehmen vermeiden. Denn die Zusammenarbeit in einzelnen Abteilungen klappt meistens am besten, wenn die Stimmung gut ist und sich die Mitarbeiter:innen wohlgesonnen sind.

Vor allem Führungskräfte sollten darauf achten, bei der Geschenkauswahl alle Kolleg:innen gleichermaßen zu behandeln. Steht kein großes finanzielles Budget zur Verfügung, denken Sie an Karten, den selbstgemachten Kuchen, oder ein gemeinsames Teamevent, von dem alle profitieren. Denken Sie auch mal „out of the box“ und schenken Sie Zeit in Form von Urlaubstagen.

Auch Aktivitäten wie Wichteln zur Geschenkvergabe bieten sich an. So erhalten alle Mitarbeiter:innen eine kleine Aufmerksamkeit und niemand wird ausgeschlossen. Auch das Verschenken gebrauchter Gegenstände ist sinnvoll. So machen Sie gleichzeitig etwas für die Nachhaltigkeit im Unternehmen und bereiten allen im Team gleichermaßen eine kleine Freude. Legen Sie dann am besten im Vorhinein einen klaren Rahmen fest, damit niemand einen großen finanziellen Aufwand eingeht.

Tipps: Geschenke im Job

Um unangenehme Situationen zu vermeiden, lohnt es sich, Richtlinien für den Austausch von Geschenken im Kolleg:innenkreis und mit den Vorgesetzten zu finden. Unternehmen sollten dafür die Details im Vorhinein besprechen. Machen Sie zum Beispiel eine Mitarbeiterumfrage oder holen Sie sich durch Einzelgespräche Feedback im Unternehmen ein. Den festgelegten Rahmen bauen Sie anschließend – am besten mit rechtlicher Unterstützung – in ihre Compliance-Vorgaben ein.

Legen Sie darin fest, welche Regeln Ihre Mitarbeitenden intern und extern befolgen sollen, wenn es um das Thema Geschenke, Einladungen oder Gefälligkeiten geht. Die Toleranzgrenze einer Geschenke-Policy sind hier nicht festgelegt. Es gibt Betriebe, die keinerlei Geschenke im Kund:innenverkehr dulden, aber auch Firmen, die einen großzügigeren Umgang mit Präsenten aller Art pflegen.

Welche Compliance-Regeln sind im Umgang mit Geschenken sinnvoll?

Sie können Wertgrenzen festlegen und diese beispielsweise an steuerlichen Freigrenzen orientieren. Sie können aber auch individuelle Limits festlegen, bei deren Überschreitung die Verantwortlichen der Compliance-Abteilung informiert werden müssen. Legen Sie fest, wie Geschenkvergaben und Geschenkannahmen dokumentiert werden. Das schließt Einladungen mit ein.

Sie können darin auch festlegen, wie Mitarbeiter:innen auf Zuwendungen reagieren. Das gibt ihnen eine Orientierung und sie sind für überraschende Situationen gewappnet. Inkludiert ist hier auch die Ablehnung unangemessener Geschenke und die Handhabung, falls ein Präsent doch mal versehentlich angenommen wird.

Eine Rückgabe ist in manchen Fällen sinnvoll. Ihnen bieten sich darüber hinaus jedoch noch weitere Möglichkeiten, wie angenommene Geschenke im Nachhinein zu handhaben sind. Sie können Geldgeschenke z.B. spenden oder Lebensmittelpräsente an wohltätige Organisationen weitergeben. Etablieren Sie in diesem Zusammenhang eine Fehlerkultur, die Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Vertrauen entgegenbringt.

Wichtig ist, dass Sie auf Ihr Rechtsgefühl hören. Im Zweifelsfall stecken Sie die eine oder andere Grenze lieber enger, um auf der sicheren Seite zu sein. Das heißt nicht, dass Sie Geschenke in Ihrem Unternehmen als absolutes Tabu erklären müssen. Verhalten Sie sich nur jederzeit so, dass deutlich wird, dass weder Sie noch Ihre Kolleg:innen sowie Mitarbeiter:innen in irgendeiner Art und Weise beeinflussbar oder käuflich sind.

Mit einer Monster Stellenanzeige sind Sie bei der Suche nach Talenten auf der sicheren Seite

Die Frage „Darf man Geschenke von Kunden annehmen?“ ist nicht einfach zu beantworten. Den ersten Ansatz haben wir von Monster Ihnen nun an die Hand gegeben. Sobald Ihre Compliance-Vorgaben stehen, helfen wir Ihnen außerdem bei der Suche nach Mitarbeiter:innen, die Ihnen bei künftigen Geschenkefragen mit Rat und Tat zur Seite stehen – ganz einfach mit einer Stellenanzeige von Monster.