AGG konforme Stellenanzeigen: So neutral wie möglich!

So neutral wie möglich: Das ist das oberste Prinzip bei der Formulierung und Ausgestaltung von Stellenanzeigen. So will es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Auf diese Weise will der Gesetzgeber die Benachteiligung oder Diskriminierung von Minderheiten verhindern. Was zu beachten ist… (Mit Checkliste)

Von Sonja Dietz

Punkt eins: Stelleninserate sollten geschlechts- und altersneutral formuliert werden. Formulierungen wie "komplettieren Sie unser junges Team" in Stellenanzeigen stehen dementsprechend per Gesetz auf dem Index. Denn Bewerber sollen weder aufgrund ihres Alters noch Geschlechts benachteiligt werden.

Wohlgemerkt nicht die einzigen Punkte, die laut AGG unzulässig sind. Auch folgende Angaben haben in einer Stellenanzeige nichts verloren:

  • Präferenzen bezgl. ethnischer Herkunft
  • Präferenzen bezgl. Religion und Weltanschauung
  • Angaben bezgl. körperlicher und geistiger Behinderung
  • Angaben über die sexuelle Identität eines Bewerbers

AGG: Gleichberechtigung und Multikulturalität

Aus gutem Grund: In einer Gesellschaft, die immer stärker von Multikulturalität geprägt ist, die die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau leben will und sich Toleranz gegenüber Minderheiten auf die Fahne schreibt, versteht es sich von selbst, bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht von vornherein vom Bewerbungsverfahren auszuschließen. Die Gesetzesvorlage unterstützt also das Ideal einer weltoffenen, toleranten und gleichberechtigten Bevölkerungsstruktur.

Zugeben, für Arbeitgeber ist die Umsetzung des Gesetzes hier und da mit einem gewissen Aufwand verbunden. Dieser sollte aber umso leichter fallen, behält man die Hintergründe dafür im Kopf.

Wichtig sind nämlich nicht nur die Feinheiten bei der Formulierung einer Stellenanzeige als solche, sondern auch die Dokumentation und Archivierung des Bewerbungsvorganges. Das umfasst

  • die Stellenausschreibung
  • das Vorstellungsgespräch
  • den Auswahlprozess
  • die Entscheidungsgründe

Auf diese Weise kann ein Arbeitgeber im Nachhinein nachweisen, dass er jederzeit im Sinne des Gesetzes handelte.

AGG: Praxisbeispiele

Nehmen wir einmal an, ein Bewerber mittleren Alters bewirbt sich auf eine Stellenanzeige, die eine Formulierung wie diese enthält: "Junge dynamische Verkäuferin für Verkauf in Fachgeschäft für Damenoberbekleidung gesucht".

Kommt es zu einer Ablehnung, könnte der Bewerber den betreffenden Arbeitgeber auf Schadenersatz verklagen. Denn die Stellenausschreibung lässt darauf rückschließen, dass das Geschlecht und das Alter zu der Ablehnung des Bewerbers geführt haben. Nur, wenn der Arbeitgeber dies widerlegen kann, ist er von dem Vorwurf der Diskriminierung entlastet und wird nicht zur Kasse gebeten. Früher waren derartige Formulierungen Gang und Gäbe. Heutzutage können sie  für Unternehmen geschäfts- und nicht zuletzt imageschädigende Konsequenzen haben.

Verabschiedet wurde das AGG im Jahr 2006 und ging als eines der umstrittensten Gesetze in die Historie der Bundesrepublik Deutschland ein. Viele Arbeitgeber fühlten sich seinerzeit vom Staat bevormundet. Doch auch das ist glücklicherweise inzwischen Geschichte. Denn mit der Beachtung gewisser Formulierungsleitlinien gelingt es leicht, eine gesetzeskonforme und dennoch gut lesbare Stellenanzeige zu entwerfen. Und mal ehrlich! Bedarf es für einen kreativen Text wirklich Formulierungen wie "jung", "dynamisch" oder gar so etwas wie "deutscher Herkunft"? Definitiv nein!

Eine Checkliste mit Formulierungsbeispielen finden sie hier>>>.

Bestehen Zweifel über die Richtigkeit von Formulierungen ist es angeraten, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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Tipp
Weitere Informationen zum AGG finden sie im Netz bei Wikipedia .

Beratungsangebote gibt es bundesweit bei der IHK.