Arbeitsverhältnisse: Festangestellt, Frei oder Minijob?
Das sozialversicherungspflichtige Normalarbeitsverhältnis verliert zunehmend an Bedeutung. Daneben etablieren sich zunehmend andere Varianten in der Zusammenarbeit von Firmen und Erwerbstätigen.
Früher normal: Sozialversichert und unbefristet in Vollzeit angestellt
Es galt lange als Maß aller Dinge: Das Normalarbeitsverhältnis, in dem der Mitarbeiter unbefristet, unselbständig, sozialversichert und in Vollzeit für einen einzigen Arbeitgeber tätig ist. Heute beträgt der Anteil der Erwerbstätigen in Deutschland, die diese Sicherheit genießen, noch rund 60 Prozent.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich mit einem Arbeitsvertrag dazu, das vereinbarte Gehalt zu zahlen, Beiträge an die Sozialkassen beizusteuern, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub zu gewähren. Im Gegenzug darf er Loyalität erwarten, vollen Arbeitseinsatz und dass der Angestellte sich an seine Weisungen hält.
Teuer, aber gut für Loyalität und Motivation
Weil das Normalarbeitsverhältnis für den Arbeitgeber teuer ist, weichen viele Firmen heute lieber auf atypische Beschäftigungsformen aus. Dennoch gibt es gute Gründe, die dafür sprechen: “Um eine Stammbelegschaft aufzubauen, die das Unternehmen kennt, sich mit ihm identifiziert und eine Karriere anstrebt, bleibt das Normalarbeitsverhältnis wichtig”, erklärt Nicole Elert, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei PricewaterhouseCooper in Düsseldorf.
Befristung kann Kandidaten abschrecken
Insbesondere Angehörige begehrter Berufsgruppen, etwa aus den MINT-Berufen, könnten andernfalls Abwerbeversuchen der Konkurrenz erliegen. Gleiches gilt für nur wenig attraktive Standorte oder Regionen mit niedriger Arbeitslosigkeit: Wer in einem solchen Umfeld rekrutiert, muss seinen Kandidaten etwas bieten – Sicherheit inklusive. Relevant ist auch, ob man einen jungen Berufseinsteiger sucht oder einen erfahrenen Profi: Wer mitten im Leben steht, Familie hat oder die Raten für das Haus abbezahlt, braucht Planungssicherheit. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag wird im Wettbewerb um eine Fachkraft dann schnell zum ausschlaggebenden Argument.
Teilzeitkräfte werden immer zahlreicher
Neben den Vollzeitbeschäftigten gibt es in Deutschland immer mehr Teilzeitkräfte. Ihr Anteil liegt bei 8,7 Millionen. Die meisten von ihnen sind Frauen. Das Gehalt einer Teilzeitkraft reicht in der Regel nicht aus, um die Existenz zu sichern. Und oft ist das auch gar nicht notwendig, weil ein Partner den Löwenanteil zum Haushaltseinkommen beisteuert. Nur jede fünfte Frau arbeitet in Teilzeit, weil sie keinen Vollzeitjob findet. Die große Mehrheit scheint dieses Modell also zu mögen.
Rechte und Pflichten entsprechen denen der Vollzeitstelle
Vertragsrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Vollzeit und Teilzeit. “Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter behandelt werden. Die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag bleiben identisch”, so Elert. Theoretisch lassen sich Teilzeitstellen auf jeder Hierarchieebene schaffen. In der Praxis sind sie eher unterhalb von Führungspositionen anzutreffen. Sie bieten sich an bei Tätigkeiten in der Verwaltung oder im Handel, wo sich ähnliche Aufgaben problemlos auf mehrere Schultern verteilen lassen. Außerdem sind sie geeignet für Aufgaben, die nicht zu hundert Prozent auslasten.
Gut für Aushilfstätigkeiten: Minijobs
Noch geringer ist die Wochenarbeitszeit bei Minijobs. 4,8 Millionen Menschen gehen einer geringfügigen Beschäftigung oder einem 400-Euro-Job nach. Oft handelt es sich um Schüler, Rentner oder Hausfrauen. Auch Festangestellte bessern mit einem Minijob gern ihr Einkommen auf. Geeignet ist der Minijob für alle Aufgaben, die sich teilen lassen, zeitliche Flexibilität erfordern und in die man sich auch bei geringer Qualifikation schnell einarbeiten kann.
Arbeitgeber zahlt Pauschale für Sozialabgaben
Auf Aushilfen zählen vor allem der Handel, das Gastgewerbe, Reinigungsdienste oder Callcenter. Für den Arbeitgeber ist die Lösung günstig: Er meldet den Minijobber bei der Sozialversicherung und zahlt außer dem Lohn, der nicht mehr als 400,- Euro im Monat betragen darf, eine Pauschale an die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung. Der Minijobber kann die Beiträge zur Rente aufstocken, sein Arbeitgeber muss ihn auf diese Möglichkeit hinweisen.
Meist hochqualifiziert: Freie Mitarbeiter
Eine wachsende Gruppe unter den Erwerbstätigen sind die freien Mitarbeiter. Seit den 1990er-Jahren hat sich der Anteil der Selbständigen erheblich erhöht und liegt heute bei 4,1 Millionen. Das liegt vor allem an den Solo-Selbständigen ohne eigene Angestellte. Oft trifft man diese freiheitsliebende Spezies in künstlerischen Berufen, im Medienbereich oder auch in der IT an. Freie sind meist hochqualifiziert und bieten eine scharf umrissene Dienstleistung an. Man benötigt sie für Aufgaben, die unregelmäßig anstehen.
Ein Beispiel: Ein großes Unternehmen braucht für seine Telefonwarteschleife einen Corporate Sound und beauftragt dafür einmalig einen Sound Designer. “Freie Mitarbeiter eignen sich im Marketing, im Vertrieb oder als Berater, sowie zur Überbrückung oder für Projektarbeit”, weiß Arbeitsrechtexpertin Elert.
Rahmenvertrag bindet Freie fester
Freie arbeiten entweder auf Basis eines Dienst- oder Werkvertrags. Abgerechnet wird nach Zeitaufwand oder ein Festpreis zuzüglich Umsatzsteuer. Will man mit dem Freien öfters zusammenarbeiten oder ihn sogar zu seinem Festen Freien machen, bietet es sich an, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Er regelt allgemeine Vereinbarungen, etwa zum Datenschutz oder zur Geheimhaltungspflicht. “Die einzelne Leistung kann man dann einfach abrufen”, so Nicole Elert.
Anstellungsform nach Bedarf wählen, nicht nach Kosten
Um die passende Anstellungsform zu finden empfiehlt es sich also, die Personalstrategie des Unternehmens, die konkrete Jobanforderung und das Aufgabenvolumen abzugleichen mit der persönlichen Lebenssituation des Bewerbers und dem Marktumfeld in der Branche und Region. So entsteht eine zufriedenstellende Zusammenarbeit für beide Seiten.
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