Verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch

von Christiane Toedt

Bei einem Vorstellungsgespräch ist das Ziel im Unternehmen klar: Sie möchten die Bewerber:innen und ihre Fähigkeiten kennenlernen, ihren Qualifikationen auf den Zahn fühlen und sich ein Bild davon machen, ob Ihre Gegenüber für die ausgeschriebene Position infrage kommen. Darüber hinaus wollen Sie wissen, ob die Einstellung zur Unternehmensphilosophie passt und ob Team und Kandidat:in erfolgreich zusammenarbeiten können.

All das können Sie im Jobinterview in Erfahrung bringen. Doch: Was dürfen Personaler:innen bedenkenlos fragen und was ist zu persönlich? Gibt es Grenzen, die es zu beachten gibt? Wie Sie verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch vermeiden und trotzdem das Wichtigste über die Bewerbenden erfahren, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.

Welche Fragen sind im Jobinterview verboten?

Erfahrene Recruiter:innen wissen, wie Sie wichtige Fragen an die Kandidat:innen stellen. Und auch die Bewerber:innen sind sich darüber im Klaren, dass neugierige Personaler:innen auf sie warten, damit das Unternehmen sich einen ersten Eindruck verschaffen kann. Beide Seiten bereiten sich entsprechend vor. Dabei dürfen manche Fragen von Unternehmensseite trotzdem nicht gestellt werden. In diesen Fällen haben die Bewerber:innen die Möglichkeit, die Antwort zu verweigern oder nicht wahrheitsgemäß zu beantworten.

Zu ihnen gehören folgende Kategorien:

  • Schwangerschaft und Kinderwunsch
  • Familienplanung
  • Religionszugehörigkeit bzw. politische Gesinnung
  • Vorstrafen und polizeiliches Führungszeugnis
  • Vermögensverhältnisse
  • Gesundheitszustand

Schwangerschaft und Kinderwunsch

Als Unternehmen müssen Sie planen, wie Sie Ihr Personal einsetzen. Das machen Sie am liebsten langfristig, denn so sparen Sie Kosten bei der Einstellung. Dennoch sollten Sie dem Drang, Fragen nach Schwangerschaft oder Kinderwunsch zu stellen, in jedem Fall widerstehen. Diese Frage ist generell unzulässig, da eine Bewerberin gegenüber einem Bewerber nicht benachteiligt werden darf. Auch die Frage nach der in Zukunft gewünschten Anzahl an Kindern, der geschlechtlichen Identität oder der sexuellen Orientierung sind tabu.

Familienplanung

Fragen nach Partner:innen und deren Tätigkeit sind unzulässig. Das Gleiche gilt für die Berufe der Familie, also der Geschwister oder Eltern. Selbst als Einstiegfrage, um das Eis zu brechen, sollten Sie diese Fragen vermeiden. Ebenso sollten Sie weder der Familienstand noch der Beziehungsstatus der Kandidat:innen interessieren. Beginnen diese von sich aus, etwas Persönliches zu erzählen, können Sie das – wenn Sie sich damit wohlfühlen – Ihrerseits erwidern. Damit gehen Sie auf die gleiche Gesprächsebene, umgehen aber Ihrerseits verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch, die die Bewerber:innen in eine missliche Situation bringen könnten.

Religionszugehörigkeit bzw. politische Gesinnung

Die Frage nach Partei-, Religions- oder Gewerkschaftszugehörigkeit sind verzichtbar. Ausnahme: Sind Sie ein so genannter Tendenzarbeitgeber, also etwa eine Kirche, Partei oder Gewerkschaft? In diesem Fall ist die Frage erlaubt. In allen anderen Fällen sollten Sie hinterfragen, ob diese Informationen die Arbeitsleistung Ihres Gesprächspartners bzw. Gesprächspartnerin beeinflusst. In der Regel sind die Professionalität und das Verhalten von diesen persönlichen Details nicht betroffen und daher für Sie als Arbeitgeber:in nicht von Bedeutung.

Vorstrafen und polizeiliches Führungszeugnis

Rückfragen nach Vorstrafen dürfen Sie stellen, wenn sie für den Arbeitsplatz relevant sind. Zum Beispiel bei der Einstellung eines Gefängnisaufsehers bzw. einer Gefängnisaufseherin oder in Geldangelegenheiten. Andernfalls ist die Frage untersagt. Haben Bewerbende Vorstrafen begangen, ihr Register ist nun jedoch gelöscht, dürfen sie als Antwort hier verneinen.

Ebenso dürfen Sie als Arbeitgeber:in nicht ohne Grund ein Führungszeugnis verlangen. Darin sind unter Umständen mehr Angaben enthalten als Sie aus berechtigtem Interesse in Erfahrung bringen dürfen. Aber: Öffentliche Dienststellen oder Sicherheitsfirmen dürfen polizeiliche Führungszeugnisse von Bewerber:innen einfordern.

Vermögensverhältnisse

Finanzen, Wohlstand und Schulden: Diese Themen werden im Jobinterview besser außen vor gelassen. Nur wenn Sie nach einer Besetzung suchen, die einen Beruf mit Vermögenswerten und damit einhergehender Vertrauensstellung ausübt, dürfen Sie den Sachverhalt adressieren.

Gesundheitszustand

In bestimmten Berufsgruppen ist die Frage nach dem Gesundheitszustand der Bewerbenden erlaubt. Das betrifft z.B. bestimmte Gesundheitsberufe. Hier gilt es, ansteckende Krankheiten zu verhindern. Andere Jobs im Bereich Erziehung verlangen teilweise einen bestimmten Impfstatus. Auch Lehrpersonal muss vor der Verbeamtung in der Regel zum Amtsarzt. In allen anderen Fällen ist die Erkundigung nach dem Gesundheitszustand oder früheren Krankheiten allgemein unzulässig.

Das Wichtigste erfahren – ohne unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

Sie können auch ohne verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch die wichtigsten Details aus dem Jobinterview herausziehen, die sie für die Entscheidung für eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten benötigen – mit der richtigen Gesprächsstrategie.

Hierbei sollte es immer um die Relevanz für den Beruf, also Berufserfahrung und Leistung gehen, und nicht um persönliche Details, Vorlieben oder Familienangelegenheiten. Achten Sie bei Auskünften zum professionellen Werdegang auf die Verhaltensweise der Bewerber:innen und schenken Sie den kleinen Details Beachtung. Unsere Monster Bewerbungsgesprächs-Tipps unterstützen Sie bei der richtigen Herangehensweise an das Jobinterview.

Durch das Verhalten im Gespräch, Ihre Einschätzung der Persönlichkeit sowie Schilderungen über die Arbeitsweise: Die Art, wie Bewerbende Fragen beantworten, kann mitunter ausschlaggebender sein als die Antwort selbst. Sagen die Bewerber:innen die Wahrheit über ihre Vergangenheit? Wirken sie offen oder eher defensiv? Beantworten sie Fragen sehr zögerlich?

Im Gespräch finden Sie durch geschickte Fragestellungen mehr über das Temperament, die Teamfähigkeit und Problemlösungskompetenzen heraus. Lassen Sie die Kandidat:innen z.B. einen Konflikt am Arbeitsplatz beschreiben, in den sie verwickelt waren. Die Methode, wie sie diesen gelöst haben, verrät viel über Konfliktfähigkeit und die emotionale Verfassung.

Hilfreich sind auch Gespräche in Gruppen, bei denen Sie gleich sehen, wie sich die Bewerber:innen in der Gruppe verhalten und wie sie die Dynamik innerhalb der Gruppe beeinflussen. Daraus können Sie sicher bereits einige Schlüsse ziehen und verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch vermeiden.

Verlassen Sie sich auf Ihre Erfahrung und Ihr Bauchgefühl

Leider haben Sie keine Garantie dafür, dass die Bewerber:innen immer ehrlich zu Ihnen sind. Doch, wenn Sie bereits im Vorstellungsgespräch deutlich machen, dass Ihre Mitarbeiter:innen nicht perfekt sein müssen, wird es Ihren Gegenübern leichter fallen, auch mal eine Schwäche zuzugeben. Seien Sie offen und erklären Sie, dass Ihnen Ehrlichkeit mehr bedeutet als ein lückenloser Lebenslauf.

Gehen die Kandidat:innen darauf ein, können Sie spannende Details über sie erfahren – ganz ohne bohrende Fragen, die beiden Seiten unangenehm sind. Das funktioniert am besten mit einer guten Vorbereitung auf das Jobinterview. Haben Sie das Glück und können das Eis bereits im ersten Gespräch brechen, verlassen Sie sich anschließend auf Ihre Erfahrung sowie Ihr Bauchgefühl. Wirkt der Bewerber bzw. die Bewerberin ehrlich? Ist sie lernfähig und bereit, an sich zu arbeiten? Wenn nun noch Qualifikationen und die Berufserfahrung passen, sollte einer Einstellung nichts mehr im Wege stehen.

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